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   VG Augsburg, 22.01.2009 - Au 2 K 08.923   

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https://dejure.org/2009,74835
VG Augsburg, 22.01.2009 - Au 2 K 08.923 (https://dejure.org/2009,74835)
VG Augsburg, Entscheidung vom 22.01.2009 - Au 2 K 08.923 (https://dejure.org/2009,74835)
VG Augsburg, Entscheidung vom 22. Januar 2009 - Au 2 K 08.923 (https://dejure.org/2009,74835)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Dienstliche Beurteilung; Gesamtwertung "Entspricht nicht den Anforderungen"

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 26.06.1980 - 2 C 8.78

    Dienstliche Beurteilung von Beamten

    Auszug aus VG Augsburg, 22.01.2009 - Au 2 K 08.923
    Dienstliche Beurteilungen sind ihrem Wesen nach persönlichkeitsbedingte Werturteile und deshalb verwaltungsgerichtlich nur beschränkt überprüfbar (BVerwG vom 26.6.1980 BVerwGE 60, 245).
  • BVerwG, 23.10.1980 - 2 A 4.78

    Dienstunfähigkeit des Beamten - Dienstverrichtung - Dienstärztliche Untersuchung

    Auszug aus VG Augsburg, 22.01.2009 - Au 2 K 08.923
    Insbesondere war vorliegend das Widerspruchsverfahren entbehrlich, da die streitgegenständliche Beurteilung die zuvor aufgehobene Beurteilung für den gleichen Zeitraum ersetzte, die sich lediglich in einem Detail unterschied und bezüglich der ein Vorverfahren stattgefunden hatte (vgl. Kopp/Schenke, VwGO, 13. Aufl., RdNr. 23 zu § 68); im Übrigen wäre ein Vorverfahren auf Grund der rügelosen Einlassung der Beklagten entbehrlich geworden (vgl. BVerwG vom 23.10.1980 DVBl 1981, 502; a.A. Kopp/Schenke a.a.O., RdNr. 28).
  • VG Augsburg, 07.08.2008 - Au 2 K 07.521

    Dienstliche Beurteilung; Gleichgewichtung von Einzelmerkmalen; Erwähnung einer

    Auszug aus VG Augsburg, 22.01.2009 - Au 2 K 08.923
    Die dienstliche ( sic! ) Beurteilung dient zuförderst dazu, die objektiv zutreffende Sachlage zu beschreiben (vgl. VG Augsburg vom 7.8.2008 Au 2 K 07.521), so dass in der Abwägung dieser Aspekt im Verhältnis zum Interesse des Betroffenen an einer möglichst positiven oder gar euphemistischen Formulierung überwiegt.
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